Tennis-Gemeinschaft Wahnbek e.V.
 Tennis für alle

Vereinsordnung

Unsere Tennisgemeinschaft hat sich im besonderen Maße dem Freizeitsport verschrieben. Im Sinne eines fairen, kameradschaftlichen Umgangs bitten wir alle Mitglieder um Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

  • Für alle Vereinsmitglieder steht jeweils ein Schlüssel gegen eine Kaution von 20,00 € für die einheitliche Schließanlage der Platz- und Gebäudetüren zur Verfügung. Um Kennzeichnung und sorgfältigen Umgang zur Missbrauchsverhinderung wird gebeten. Die Türen sind beim Verlassen der Anlage - soweit eine nachfolgende Nutzung nicht offenkundig ist - abzuschließen. Dies gilt auch tagsüber für das Tor an der Sandbergstraße. Eine Nachaufsicht ist nicht vorgesehen.
  • Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen bespielt werden, Schuhe mit Grobprofil sind nicht erlaubt.
  • Die Plätze sind nach Spielende abzuziehen und ggf. zu wässern; die Linien sind zu reinigen. Beschädigungen sind zu beseitigen bzw. dem Platzwart oder Vertreter zu melden.
  • Punktspielbetrieb und Mannschaftstraining sind nicht vorgesehen. Freundschaftsbegegnungen mit anderen Vereinen sind in Abstimmung mit dem Vorstand möglich und gewünscht.
  • Das Kinder- und Jugendtraining mit qualifizierten Trainern hat großen Stellenwert.
  • Trainingsstunden und Spielbetreuung für Erwachsene werden angeboten. Über die Zulassung von Trainern entscheidet der Vorstand.
  • Die ausgewiesenen Damen-, Herren- und Mixed-Tage stehen unter dem besonderen Vorzeichen des kameradschaftlichen Miteinanders.
  • Die gebuchten Blockzeiten am INFO-Board sind zu beachten. Sie verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 5 Minuten in Anspruch genommen wurden.
  • Gastspieler können in Begleitung eines Vereinsmitglieds für einen Betrag von 5,00 €/Stunde am Tennisspiel teilnehmen (Eintrag durch das Vereinsmitglied am Aushang). Sie können ebenfalls dreimal am Schnuppertennis teilnehmen, müssen sich danach aber für/gegen einen Eintritt in den Verein entscheiden.
  • Das Betreten des Vereinsheimes mit unreinen Tennisschuhen ist untersagt.
  • Auf Sauberkeit ist zu achten. Im Vereinsheim werden die Sanitärbereiche und Fußböden wöchentlich gereinigt. "Kippen" sind auch im Außenbereich in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen. Stühle und Tische sind nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß aufzustellen, Stuhlkissen wieder im Vereinsheim abzulegen.
  • Im Aufenthaltsraum bietet der Verein gekühlte Getränke an. Auf sorgsame Eintragung in die Getränkeliste ist stets zu achten. Eine Abrechnung erfolgt zum Jahresende. Für Gäste kommt das Vereinsmitglied auf. Grundsätzlich soll es kein Bargeld im Vereinsheim geben.
  • Die Einrichtung des Vereinsheimes mit Geschirr, Gläsern pp. steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Alle Gegenstände sind nach Gebrauch sauber einzuräumen oder bei Bedarf in den Geschirrspüler zu stellen und ggf. mit diesem zu reinigen.
  • Die Anlage und das Vereinsheim stehen für private Veranstaltungen grundsätzlich nicht zur Verfügung.
  • Jedes aktive Mitglied leistet mit Vollendung des 18. Lebensjahres nach Maßgabe des Vorstandes jährlich zwei Pflichtarbeitsstunden (Eintrag in die Kladde auf dem Tresen nicht vergessen!). Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird am Ende des Jahres ein Betrag in Höhe von 15,00 €/Stunde erhoben.
  • Schriftliche Mitteilungen an den Vorstand können bei der Geschäftsstelle abgegeben bzw. in den Briefkasten im Vereinsheim hinterlegt werden.
  • Sämtliche Gebühren und Beiträge werden zur Arbeitserleichterung durch Lastschriftverfahren eingezogen.
  • Neben Mitgliederinfos und Pressenotizen informiert auch die Homepage des Vereins (www.tg-wahnbek.de) über das aktuelle Vereinsgeschehen.


Bitte besuchen Sie unsere schöne Anlage bald wieder. Vielen Dank für Ihr Interesse!

Vereinsordnung_12.03.2020.pdf